DVGW fordert anläßlich der IFAT Änderungen am Novellierungsentwurf der EG-Trinkwasserrichtlinie

Anlässlich der weltweit größten Leitmesse für Umwelttechnologien IFAT fordern DVGW und BDEW den bisherigen Regelungsrahmen der EG-Trinkwasserrichtlinie zur Trinkwasserqualität und Überwachung aufrechtzuerhalten. Grundsätzlich begrüßen die beiden Verbände die Novellierung der 20 Jahre alten EG-Trinkwasserrichtlinie. Insbesondere die Einführung eines risikobasierten Managements entlang der gesamten Versorgungskette sei ein überfälliger Schritt: Sowohl die Wasserversorgungsunternehmen als auch die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, Gefährdungen der Trinkwasserressourcen wie auch in der Hausinstallation zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikobeherrschung zu initiieren. Auch die Neubewertung der teilweise auf die 90-er Jahre zurückgehenden Qualitätsparameterwerte durch die Weltgesundheitsorganisation und ihre regelmäßige Überprüfung und Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse sei grundsätzlich richtig.

Jedoch müssen bei dem risikobasierten Ansatz die regionalspezifischen und trinkwasserrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. Die geforderte exorbitante Erhöhung der Probenentnahmen schießt weit über das Ziel hinaus und ist weder verhältnismäßig noch bietet sie einen Erkenntnisgewinn für den Gesundheitsschutz. Der damit verbundene Aufwand belastet insbesondere kleine und mittlere Wasserunternehmen. Das Trinkwasser in Deutschland ist von ausgezeichneter Qualität, das haben erst jüngst Untersuchungen des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes bestätigt.

Auf Kritik stoßen bei den Verbänden zudem die vorgesehenen Ausweitungen der Informationspflichten. Die geforderten Hinweise zu Wassersparmöglichkeiten, detaillierten Angaben über die Geschäftsführung und Verwaltung sowie über die geplanten Investitionen leisten keinerlei Beitrag zu den originären Qualitätszielen der Trinkwasserrichtlinie: Dem Schutz des Lebensmittels Nummer Eins wird damit nicht gedient. (Quelle: www.dvgw.de)